Mehr Abschreibung – weniger Steuern.
Degressive AfA
Bis zu 30 % Abschreibung auf neue Geräte – für mehr finanziellen Spielraum und eine sichere Investitionsplanung.
Bis zu 30 % Abschreibung auf neue Geräte – für mehr finanziellen Spielraum und eine sichere Investitionsplanung.
Mit dem Beschluss des Bundesrats vom 11. Juli 2025 können Investitionen in neue Geräte und Maschinen degressiv mit bis zu 30 % abgeschrieben werden. Für Zahnarztpraxen bedeutet das eine schnellere steuerliche Entlastung und eine bessere Planbarkeit bei Investitionen.
Die degressive AfA gilt für alle Zahnarztpraxen, die in:
Voraussetzung: Das Gerät ist neu und einsatzbereit.
Die erhöhte Abschreibung ist möglich für Anschaffungen ab dem 01.07.2025 bis zum 31.12.2027.
Behandlungseinheit: 30.000 € (Nd. = 10 Jahre)
Die steuerliche Entlastung ist damit noch im ersten Jahr spürbar höher.
Wir unterstützen Sie bei:
Unser Ziel ist es, Ihnen sichere und verlässliche Entscheidungsgrundlagen zu bieten – technisch wie wirtschaftlich.
Der Bundestag:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/003/2100323.pdf
Das Bundesfinanzministerium:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Wachstumsbooster/wachstumsbooster.html
Der Bundesrat:
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/25/1056/1056-pk.html?nn=4732016#top-5
Für steuerliche Detailfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.